Beitragsordnung des TSV Wandsetal Hamburg von 1890 e.V.
Grundbeiträge - monatlich
Erwachsene
18,00 €
Erwachsene - ermäßigt (Schüler, Auszubildende, Studenten, Arbeitslose, GdB von mind. 50 %)
13,00 €
Erwachsene - im Lauftreff (wenn keine weiteren Gruppen besucht werden)
11,00 €
Erwachsene - passiv
10,00 €
Minderjähriges Kind
13,00 €
Geschwisterkinder / Begleitperson für Eltern-Kind-Turnen
8,00 €
Ab dem dritten minderjährigen Kind
0,00 €
Ehepaar / Lebenspartnerschaft
31,00 €
Erwachsener mit einem minderjährigen Kind
25,00 €
Erwachsener mit zwei oder mehr minderjährigen Kindern
32,00 €
Familien / Lebenspartnerschaften mit einem minderjährigen Kind
37,00 €
Familien / Lebenspartnerschaften mit zwei oder mehr minderjährigen Kindern
44,00 €
Zusatzbeiträge - monatlich
Für einige wenige Sportarten werden Zusatzbeiträge erhoben:
Fußball (Erwachsene - Liga)
2,00 €
Fußball (Minderjähriges Kind)
2,00 €
Handball (Leistung)
2,00 €
Turnen (Leistung mit 2x Training / Woche)
2,00 €
Tennis (Erwachsene)
7,00 €
Rückenschule / Wirbelsäulengymnastik
4,00 €
Herzsport *
16,00 €
Tanzen
2,00 €
Zusatzbeiträge - jährlich
Fußball (zum Erhalt unserer Sportanlagen, mit dem Einzug der Beiträge des vierten Quartals)
18,90 €
Aufnahmegebühren - einmalig
Erwachsene
17,00 €
Erwachsene (ermäßigt, Begleitperson für Eltern-Kind-Turnen)
7,00 €
Kinder
7,00 €
* Bei gemeinsamer Teilnahme am Herzsport wird für Ehepaare / Lebenspartnerschaften der zweifache Erwachsenen-Grundbeitrag erhoben.
Die Mitgliedsbeiträge (und die einmalige Aufnahmegebühr) werden im SEPA-Lastschriftverfahren jeweils in den ersten 14 Tagen des neuen Quartals eingezogen. Für Mitglieder, die nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, wird eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr von 2 € pro Monat erhoben.
Bei Teilnahme an mehr als einem Angebot wird bei Erwachsenen das teuerste Angebot mit vollem Beitrag und alle übrigen mit jeweils 2,50 € pro Monat zugrunde gelegt.
Auf Antrag können ermäßigte Beiträge gewährt werden. Die Nachweise dafür sind eigenständig und regelmäßig zu erbringen. Siehe hierzu §6 Abs. 5 der Satzung.
Gültig ab 1. Juli 2019 - Alle bisherigen Beitragsordnungen verlieren ihre Gültigkeit.
EINE VISION DER ZUKUNFT
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