Beitragsordnung des TSV Wandsetal Hamburg von 1890 e.V.

Grundbeiträge - monatlich

Erwachsene

18,00 €

Erwachsene - ermäßigt (Schüler, Auszubildende, Studenten, Arbeitslose, GdB von mind. 50 %)

13,00 €

Erwachsene - im Lauftreff (wenn keine weiteren Gruppen besucht werden)

11,00 €

Erwachsene - passiv

10,00 €

Minderjähriges Kind

13,00 €

Geschwisterkinder / Begleitperson für Eltern-Kind-Turnen

8,00 €

Ab dem dritten minderjährigen Kind

0,00 €

Ehepaar / Lebenspartnerschaft

31,00 €

Erwachsener mit einem minderjährigen Kind

25,00 €

Erwachsener mit zwei oder mehr minderjährigen Kindern

32,00 €

Familien / Lebenspartnerschaften mit einem minderjährigen Kind

37,00 €

Familien / Lebenspartnerschaften mit zwei oder mehr minderjährigen Kindern

44,00 €

 

Zusatzbeiträge - monatlich

Für einige wenige Sportarten werden Zusatzbeiträge erhoben:

Fußball (Erwachsene - Liga)

2,00 €

Fußball (Minderjähriges Kind)

2,00 €

Handball (Leistung)

2,00 €

Turnen (Leistung mit 2x Training / Woche)

2,00 €

Tennis (Erwachsene)

7,00 €

Rückenschule / Wirbelsäulengymnastik

4,00 €

Herzsport *

16,00 €

Tanzen

2,00 €

 

Zusatzbeiträge - jährlich

Fußball (zum Erhalt unserer Sportanlagen, mit dem Einzug der Beiträge des vierten Quartals)

18,90 €

 

Aufnahmegebühren - einmalig

Erwachsene

17,00 €

Erwachsene (ermäßigt, Begleitperson für Eltern-Kind-Turnen)

7,00 €

Kinder

7,00 €

 

* Bei gemeinsamer Teilnahme am Herzsport wird für Ehepaare / Lebenspartnerschaften der zweifache Erwachsenen-Grundbeitrag erhoben.

Die Mitgliedsbeiträge (und die einmalige Aufnahmegebühr) werden im SEPA-Lastschriftverfahren jeweils in den ersten 14 Tagen des neuen Quartals eingezogen. Für Mitglieder, die nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, wird eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr von 2 € pro Monat erhoben.

Bei Teilnahme an mehr als einem Angebot wird bei Erwachsenen das teuerste Angebot mit vollem Beitrag und alle übrigen mit jeweils 2,50 € pro Monat zugrunde gelegt.

Auf Antrag können ermäßigte Beiträge gewährt werden. Die Nachweise dafür sind eigenständig und regelmäßig zu erbringen. Siehe hierzu §6 Abs. 5 der Satzung.

Gültig ab 1. Juli 2019 - Alle bisherigen Beitragsordnungen verlieren ihre Gültigkeit.

 

EINE VISION DER ZUKUNFT

Tauchen Sie ein in diese visuellen Beispiele und entdecken Sie, wie unsere Website das Fundament einer lebendigen und stetig wachsenden Sportgemeinschaft sein wird!